Kommentare (0)Natürlich sollte man sich frühzeitig mit dem Thema Tierversicherung auseinander setzen. Ebenso natürlich ist es, dass einige Tierhalter erst dann an Tierversicherungen denken, wenn dem Hund schon etwas zugestoßen ist.
Ist der Hund erkrankt und man hat noch keine Krankenversicherung abgeschlossen, so muss der Tierhalter die Kosten selbst tragen. Aber auch nach der Krankheit kann noch über eine Krankenversicherung für Hunde nachgedacht werden.
Ein bereits erkranktes Tier wird nicht automatisch von der Tierversicherung abgelehnt. In der Regel wird dies so gehandhabt, dass die Vorerkrankungen vom zukünftigen Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, alle neuen Erkrankungen sind dann ganz normal versichert.
Optimal ist hierbei eine Hunde OP Versicherung, welche dem Hundehalter die Kosten einer Operation und deren Nachbehandlung erstattet.
Mit Hilfe eines erfahrenen Versicherungsberaters kann auch der Hundehalter einen Antrag zur Hunde OP Versicherung stellen der einen vorerkrankten Hund besitzt. Damit kann dieser die Risiken zukünftiger Krankheiten und Unfälle absichern.
Fakt ist jedoch, dass man bei einer Hundehaftpflicht frühzeitig an den Abschluss denken muss. Ein einziger Schaden kann den Hundehalter in den finanziellen Ruin treiben - stelle man sich nur vor, dass der Hund vor ein Auto läuft!
Klare Frage, klare Antwort: ja!
Ein Hund muss entwurmt werden, schon allein wegen der Gefahr, dass er Würmer auf den Menschen überträgt!
Leider sind viele Hundehalter unachtsam und vergessen, den Hund regelmäßig zu entwurmen. Hat ein Hund glänzendes Fell und ist auch sonst fit, so vernachlässigen viele Hundehalter die konstante Behandlung mit Wurmkuren.
Dabei sind die Hunde uns Hundehaltern näher, als die meisten anderen Haustiere. Ein Pferd schläft nie mit im Bett und auch ein Vogel kuschelt nicht so häufig mit den Besitzern
Dabei ist die Gefahr einer Übertragung auf den Menschen dann besonders hoch, wenn der Hund einem liebevoll über das Gesicht leckt, mit im Bett schläft oder auf der Couch liegt.
Die Parasiten leben und überleben in ihrem Wirt, dem Hund. Sie vermehren sich im Hund und werden über den Kot des Hundes abgesetzt und gelangen meist wieder in einen neuen Hund hinein, wenn der Kot von einem anderen Hund gefressen wird.
Der andere Hund oder auch ein Mensch, der mit fremden Hundekot in Kontakt kommt, kann daran ernsthaft erkranken.
Aber wie oft sollte man seinen Hund nun entwurmen lassen? Grundsätzlich kann man dazu sagen: entwurme deinen Hund dann, wenn er Würmer hat! Jeder Tierarzt kann den Kot den Hundes auf Würmer untersuchen und dem Hund eine Wurmkur verabreichen, wenn er Würmer in dem Kot des Hundes gefunden hat. Somit belastet man den Hund nicht unnötig mit einer Wurmkur, wenn gar keine Würmer vorhanden sind.
Leben jedoch Säuglinge oder Senioren mit im selben Haushalt, so sollte der Hund für die Zeit alle 3 Monate entwurmt werden. Ebenso dann, wenn der Hund beim Gassi gehen alles frisst, was er für fressbar hält.
Ansonsten hilft die Kotuntersuchung dabei, den Hund nur zielgerichtet zu entwurmen.
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Es ist doch klasse, wenn man auf das Premiumfutter wie Animonda, Hills, Grau oder Almo Nature 10% Nachlass bekommt.
Das Neuste aus dem Tasso Newsleter grenzt ehrlich an abartiges Verhalten:
“In der Silvesternacht haben Polizeibeamte mit ihrem Streifenwagen einen Hund auf der Autobahn A1 tot gefahren. Laut Aussage der Beamten, um Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden.
Den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden von 2.500,- Euro soll die Hunde-Halterin nun bezahlen. Der neunjährige Australian Shepard war – wahrscheinlich durch die Silvesterknallerei verschreckt – von zu Hause weggelaufen und auf die nahe gelegene Autobahn geraten. Die durch einen Notruf verständigte Polizei verfolgte den kreuz und quer über die Fahrbahnen laufenden Hund fast eine Stunde.
Der Hund war offensichtlich so verstört, dass er sich nicht anlocken ließ. Um weiteres Unheil zu verhindern, entschieden sich die Polizisten dafür, den Hund mit dem Auto zu überfahren, so das Landespolizeiamt Kiel.
Ein Schuss kam für die Beamten nicht in Frage; zu groß sei die Gefahr für alle Autofahrer gewesen.
Als wäre das noch nicht genug, legten die Beamten den leblosen Körper in ein Gebüsch am Fahrbahnrand. Auf die Frage, warum keine professionelle Hilfe geholt wurde, antworteten die Beamten, dass jede weitere zeitliche Verzögerung Menschenleben hätte kosten können. Philip McCreight, Leiter von TASSO ist entsetzt: “Es hätte bestimmt genug Möglichkeiten gegeben, den Fall zivilisiert zu beenden. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Tier versehentlich auf die Autobahn gerät.”
Die Tat der Beamten hält er für unüberlegte Willkür. Gar kein Verständnis kann McCreight aber dafür aufbringen, dass die Beamten sich nach dem Vorfall nicht wenigstens um die Identifizierung des Hundes über TASSO gekümmert haben, sondern ihn einfach am Straßenrand liegen ließen.
TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 - 65795 Hattersheim - Germany
Telefon: +49 (0)6190 93 73 00 - Telefax: +49 (0)6190 93 74 00
Email: info@tasso.net - Website: www.tasso.net”
Na hoffentlich hat die Hundehalterin eine Hundehaftpflicht, welche die Schäden erstattet.
Das Erdbeben in Haiti hat verheerende Auswirkungen. Viele tausend Menschen benötigen dringend die Hilfe der ganzen Weltbevölkerung. Durch Zerstörung, Plünderungen, Verzweiflung, Tod und Chaos sind die Zustände dramatisch geworden. Im Katastrophengebiet auf Haiti benötigen jedoch nicht nur Menschen die Hilfe der Weltbevölkerung sondern auch die Tiere.
Die WSPA benötigt dringend HIlfe: “von dem Erdbeben der Stärke 7,0 sind neben der Bevölkerung auch zahlreiche Tiere betroffen. Sie sind verstört, schwer verletzt oder von akuter Krankheit bedroht. Viele haben ihre ehemaligen Besitzer verloren und sind nun auf sich allein gestellt.
Tiere sind dringend auf unsere Hilfe angewiesen
Um diese Tiere zu retten, bündelt die WSPA Welttierschutzgesellschaft ihre Kräfte und ist gemeinsam mit dem IFAW (International Fund for Animal Welfare) vor Ort aktiv. Mit einer mobilen Klinik sind die WSPA-Teams im Einsatz. Wir kümmern uns um die Tiere, versorgen ihre Wunden, geben ihnen sauberes Trinkwasser und kräftigendes Futter. Wo es geht, führen wir geliebte und verloren gegangene Haustiere mit ihren Besitzern zusammen.
Ihre Hilfe rettet das Leben der Tiere
Um die Tiere retten zu können, ist Ihre Hilfe jetzt entscheidend. Wir bitten Sie, sich uns anzuschließen und jetzt zu spenden, um den Tieren von Haiti zu helfen.
Bitte spenden Sie noch heute. Jede Minute zählt.”
—
WSPA Welttierschutzgesellschaft e.V.
Reinhardtstraße 10, 10117 Berlin
Tel: +49 30 923 7226-0
Fax: +49 30 923 7226-29
E-Mail: info@wspa.de
Internet: http://www.wspa.de
Dass jeder Hundehalter eine entsprechende Hundehaftpflicht besitzen sollte, ist eigentlich selbstverständlich. Der Hundehalter haftet in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die sein Hund einem dritten zufügt.
Die angenagten Schuhe werden wohl niemanden in den finanziellen Ruin treiben - was jedoch wenn der Hund vor ein Auto läuft und die Insassen schwer verletzt sind? Invaliditätsrenten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld können in die Millionenhöhe gehen und sind in der Regel nicht mehr aus den reserven des Sparbuches zu begleichen.
Daher ist es eine gute Regelung, wenn die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung geführt wird. Sowohl der Hundehalter als auch der Geschädigte sind dann auf der sicheren Seite, wenn sich ein Schaden ereignet.
Ab dem 01.01.2010 sind die Hundehalter in Berlin verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Dies gilt für bereits angeschaffte Hunde und für neue Hunde, die in die Familie aufgenommen werden.
Auch die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips ist zum 01.01.2010 Pflicht. Auch hier könnte man sich fragen, warum die Hundehalter erst per Gesetz dazu “gezwungen” werden müssen, denn ebenso wie die Hundehaftpflicht ist auch die Kennzeichnung durch einen Chip nur zum Vorteil für den Hundehalter. Durch den Chip und die darin enthaltene Nummer ist der Hund von jedem Tierarzt / Tierheim identizifierbar und der Besitzer kann ermittelt werden.
In Hamburg ist die Hundehaftpflicht ebenso Pflicht - fraglich bei der Geschichte ist nur, warum niemand die Privathaftpflicht als Pflichtversicherung einführt?!
Um eine Katze hochwertig zu ernähren, kann der Katzenhalter für die Katze kochen.
Auf lange Sicht muss man sich entscheiden, ob man die Katze vollständig mit eigenen Kreationen aus der Küche verwöhnt, oder ob man nur einen Teil des Fertigfutters durch eigene Kochspezialitäten austauscht.
Grundsätzlich darf der Katzenhalter alles das zum Kochen verwenden, was ihm beliebt. Nur bei Schweinefleisch muss daran gedacht werden, dass es für Tiere einen gefährlichen Virus tragen kann. Daher sollte man lieber auf Schwein verzichten.
Alles andere kann gern genutzt werden.
EIn sehr leckeres und einfaches Rezept besteht aus Hähnchenbrust mit Reis und Möhren
Was benötigt man:
100 g Hähnchenbrust
200 g gekochter Reis (am besten Naturreis)
2 Möhren
2 Teelöffel Maiskeimöl
Wie bereitet man das Katzenfutter zu:
Die Hähnchenbrust wird in kochendem Wasser mit einer Spur von Salz circa 30 Minuten gekocht. Besser wäre es noch, die Hähnchenbrust zu garen, da somit mehr Vitamine enthalten bleiben. Nach dem Abkühlen wird sie in kleine Stücke geschnitten und mit dem gekochten Reis vermischt. Die geriebene Möhre und Maiskeimöl unterheben und fertig ist das Katzenfutter!
Endliche ist es wieder soweit: die Hippologica 2009 öffnet ihre Tore.
Die Hippologica 2009 findet vom 10.12. - 13.12.2009 in Berlin am Funkturm statt.
Öffnungszeiten:
Do und Fr 14:00 - 22:00 Uhr
Sa und So 10:00 - 18:00 Uhr
Wer sich intensiver mit der Tierhaltung und im Speziellen mit der Fütterung auseinandersetzt, der wird irgendwann auf das Wort BARF stoßen. Hierbei geht es um die Fütterung eines Tieres mit rohem Fleisch.
Natürlich gibt es viele gute Gründe, welche für die Fütterung von Fertignahrung sprechen. Der Tierhalter kann hochwertiges Katzenfutter kaufen und seiner Katze eine Dose öffnen, die im Inhalt im besten Fall nur aus hochwertigen Zutaten und wenig tierischen Nebenerzeugnissen besteht. Wer jedoch seine Katze mit Fertigfutter von minderer Qualität füttert, der wird auf lange Sicht keine ausgewogen ernährte Katze haben, die irgendwann durch Mangelerscheinungen erkranken wird.
Hochwertiges Katzenfutter hat auch einen hohen Preis, der sich jedoch lohnt, wenn man die Zusammensetzung mal mit den Marken vergleicht, die mehr Abfall enthalten als Nahrung ansich.
Viele Katzenfuttersorten bestehen jedoch zu 96% aus tierischen Nebenerzeugnissen (Schlachtabfälle, Blut, Federn und Krallen) und aus zu viel Zucker und Getreide.
Die Alternative zum Dosenfutter ist das BARFEN (Fütterung mit rohem Fleisch) oder aber auch das Kochen für die Katze. In beiden Fällen kann der Katzenbesitzer ein Futter für seine Katze kochen, das genau auf die Bedürfnisse der Katze abgestimmt ist. Vor allem bei kranken Katzen kann dies von Vorteil sein.
Das selbstgekochte Futter sieht am Ende auch wieder nach echtem Fleisch aus und nicht nach in Würfel gepresste Schlachtabfälle. Der Katzenbesitzer kann sich frei entfalten und alles das für seine Katze kochen, was ihr schmeckt.
Wichtig ist bei der Gabe von rohem oder gekochtem Katzenfutter jedoch das Thema Supplementierung, da der Katzenbesitzer das Futter nun selbst mit Vitaminen, Nährstoffe (Taurin..) anreichern muss.
Wer als gewerblicher Tierhalter tätig ist, der benötigt einen speziellen Schutz in der Pferdehaftpflichtversicherung. Die private Pferdehaftpflicht schützt den Tierhalter dann, wenn er ohne eine Gewinnerzielungsabsicht das Pferd hält. Dies bedeutet: die private Pferdehaftpflicht gilt solange, wie die Einnahmen durch Reitbeteiligungen oder gelegentlichen Reitunterricht geringer sind, als die Kosten die das Pferd verursacht.
Wer sein Pferd hingegen dauerhaft im Schulbetrieb einsetzt oder selbst regelmäßig Unterricht darauf erteilt, der ist ein gewerblicher Tierhalter und muss sich dementsprechend absichern.
Die Pferdeversicherung heißt dann Schul- und Verleihpferdehaftpflicht und sichert den gewerblichen Tierhalter bei Schadensansprüchen von Dritten. Sollte beispielsweise ein Reitschüler vom Pferd fallen, so können Regressansprüche von Krankenkassen an den Pferdehalter gestellt werden. Dies übernimmt dann die Schulpferdehaftpflicht, sofern die Ansprüche gerechtfertigt sind.
Sollte ein unberechtigter Anspruch an den Pferdehalter gestellt werden, so wehrt die Versicherung diesen Anspruch ab und der Pferdehalter muss nichts bezahlen.
Die passende Ergänzung für die Schulpferdehaftpflicht ist die Reitlehrerhaftpflicht, welche die Schäden erstattet, die der Reitlehrer verursacht. Hier zählt z. B. ein falschen Kommando oder auch die falsche Wahl des Pferdes.
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