Kommentare (0)Hier der aktuellste TASSO-Newsletter:
”Direktor unter massivem Druck
Der Verdacht, dass der Berliner Zoo Tiere zu Versuchszwecken an einen Tierhändler veräußert, verhärtet sich offensichtlich. Die Grünen-Politikerin Claudia Hämmerling hatte deswegen letzte Woche Strafanzeige gegen den Zoodirektor Bernhard Blaszkiewitz gestellt, so Welt online. Dieser weist die Vorwürfe weit von sich und verweist auf die Zahlen im Jahresbericht des Tierparks.
Allerdings gibt es offensichtlich gerade dort Ungereimtheiten. So soll zwischen 1991 und 2007 keine einzige Uganda-Giraffe nachgezüchtet worden sein, obwohl die Unterlagen das behaupten. Weiterhin sollen in den vergangenen Jahren Hunderte Wildtiere an Händler verkauft worden sein, ohne dass deren Verbleib geklärt ist. Die Jahrbücher weisen auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Tierabgaben an einen Tierhändler auf. Dieser erklärte aber, seit Jahren keinen Tierhandel mehr zu betreiben, so Welt online weiter. “Dass der Berliner Zoo gerade seine Jung-Tiere publikumswirksam einzusetzen versteht, weiß man spätestens seit “Knut”. Sollte es sich jedoch bewahrheiten, dass der Berliner Zoo illegalen Tierhandel betreibt, wäre ein Rücktritt Blaszkiewitz unumgänglich.”, so Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V.”
TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400
eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net
“TASSO-Newsletter
Ein 37-jähriger Klempner musste sich unlängst in Berlin vor Gericht verantworten. Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben, nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte. Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt. Das Urteil dürfte ihn aber fassungslos gemacht haben: 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Tierquälerei oder die Tötung von Tieren wird – wenn überhaupt – in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet. Eine Geldstrafe oder Bewährung ist das übliche Strafmaß. Obwohl das Gesetz den Richtern genügend Freiraum für richtungweisende Urteile lassen würde. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat des 37-jährigen Mannes von besonderer Rohheit geprägt, so der Tagesspiegel, und ließ mildernde Umstände nicht gelten. “Ein Urteil, dass wohl nicht nur von Tierschützern voll und ganz unterstützt werden wird.”, bewertet man bei TASSO, dem größten europäischen Haustierzentralregister in Hattersheim, dieses Urteil. “Bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Gerichte in Zukunft den Spielraum, den ihnen das Gesetz lässt, auch ausschöpfen.”, so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO. Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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“In der Zentrale von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO gehen fast täglich Meldungen von vergifteten Hunden und Katzen ein. Die Tiere schlucken einen mit Fleisch oder Wurst präparierten Köder und damit leider auch Rasierklingen, Nägel und Gift. “Man kann gar nicht oft genug daran erinnern, den freilaufenden Hund beim Spaziergang im Auge zu behalten.”, weiß Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Zum Glück sind Katzen nicht ganz so häufig von derartig hinterhältigen Tötungsabsichten betroffen. “Generell haben die Vergiftungen aber an Häufigkeit und Brutalität zugenommen.”, so McCreight weiter. Schon beim ersten Verdacht auf Vergiftung, muss unverzüglich gehandelt und das Tier zum Tierarzt gebracht werden. Bis dahin sollte man versuchen, durch eine Kochsalzlösung den Hund zum Erbrechen zu bringen, es sei denn, das Tier hat Säuren oder Gegenstände aufgenommen. Wenn möglich, sollte der Hund viel trinken, da das Wasser einen verdünnenden Effekt hat. In diesem Zusammenhang weist McCreight darauf hin, dass die vorsätzliche Tötung eines Wirbeltieres ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
TASSO e.V.”
TASSO-Newsletter
“Abschuss von Elefanten in Südafrika wieder erlaubt
Der Abschuss von Elefanten in Südafrika ist auf Grund von weltweiten Protesten seit 1994 verboten. Die Bestände konnten sich so von damals gerade noch 8.000 Tieren auf mittlerweile 20.000 erholen. Die südafrikanische Regierung möchte nun die wachsende Population unter Kontrolle bringen und erlaubt ab dem 30. Februar nach 14 Jahren wieder das so genannte Culling, das Töten von Elefanten. Es stelle nur einen Teil der Maßnahmen für das Management der Elefantenherden dar, so das südafrikanische Umweltministerium. Umsiedlung, Geburtenkontrolle und größere Parks seien ebenso vorgesehen. “Man kann sich des Eindrucks nicht entziehen, wieder in der Steinzeit gelandet zu sein.”, empört sich Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO im hessischen Hattersheim. “Wie kann es sein, dass diese nach wie vor seltenen Tiere massenweise getötet werden sollen, wo es doch genug Möglichkeiten gäbe, einer – wie es Südafrika nennt – ökologischen Belastung durch die Elefanten Herr zu werden.”
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Nach Auflagen des Gerichtes war es der Pferdeschänderin Christine W. aus Plön untersagt, für die kommenden 2 Jahre den beruflichen Umgang mit Pferden zu suchen.
Die Reitanlage in Negernbötel, welche ihre Pferde nach dem Prozess eingestellt hatte, wurde noch mal darüber informiert, dass Christine W. nicht reiten darf.
Im September 2007 also das Urteil: 2 Jahre Umgangsverbot für Christine W. Aber bereits im Oktober 2007 soll Christine W. wieder gegen das “Umgangsverbot” mit Pferden verstoßen haben.
Gerüchte kursieren, dass die Tierquälerin ihre Pferde nach Dänemark gebracht hat und dort weiterhin aufs schlimmste misshandelt. Wieder schlägt sie die Pferde beim longieren, reißt beim Reiten den Kopf der sensiblen Tiere herum und rammt ihnen die Sporen in den Bauch.
Zu Beginn der ganzen Geschichte waren in der ST. GEORG die Bilder zu sehen, die heimlich von der “Ausbilderin” gedreht wurden. Zu sehen war, wie sie mit der Gerte auf die Köpfe einschlägt, wie sie mit Schlaufzügeln den Willen der Pferde brechen will.
Die Stallbetreiber in Dänemark reagieren und werfen Christine W. aus der Stallanlage. Aber auch das hindert die anscheinend skrupellose Frau nicht daran, einfach in München einen Ausbildungskurs anzusetzen. Auf 2m Zirkelkreisen lässt sie das Pferde um sich laufen, die Ausbinder so kurz egschnallt, dass sich das Pferd selbst in die Brust beißen kann. Dies haben zwei Reiterinnen ans Tageslicht gebracht, die Frau W. an ihrer bestialischen “Reitweise” erkannt haben.
Sechs Teilnehmer des Kurses haben sich wiederum an das Gericht gewandt, um an das Umgangsverbot von Christine W. zu erinnern. Die Crux oder besser gesagt die Perversion an dieser Geschichte ist, dass Christine W. laut Urteil den privaten Umgang haben darf, nur der gewerbliche Umgang sei untersagt.
Schlägt sie also privat die Pferde zusammen und stößt die Sporen in den Bauch bis sie bluten, so hat sie nicht gegen die Auflagen verstoßen.
Armes Deutschland.
In der aktuellen Ausgabe der CAVALLO wird berichtet, dass ein Jäger im Saarland einen teilweise bereits skeletierten Kadaver eines Pferdes gefunden hat.
Die Koppel liegt zwischen Bebelsheim und Habkirchen.
Das Tier muss unter großen Qualen gestorben sein, da sich lose herumliegender Stachdraht um die Hinterbeine und einen Baum gewickelt hatte.
Schlimm ist hierbei, dass sich in dieser Region schon einmal Fälle für den Tierschutz ereignet haben. Man vermutet, dass das qualvoll verendete Pferd zur Reitschule von Dieter Becker gehört, der in der Vergangenheit des öfteren wegen der Haltung seiner 300 Isländer in der Kritik stand.
Die Einzäunung mit Stacheldrahtzaun ist tierschutzwidrig und wird mit einer Anzeige bestraft.
Tierschützer werfen Dieter Becker vor, dass einige seiner Koppeln dennoch mit Stacheldrahtzaun eingezäunt sind.
Aus dem TASSO-Newsletter:
“Kein Töten von Straßenhunden mehr -
Bulgarien verabschiedet Tierschutzgesetz
Das bulgarische Parlament hat am 24. Januar diesen Jahres als letztes EU-Land sein erstes Tierschutzgesetz verabschiedet. Damit ist der Tierschutz ab sofort EU-weit gesetzlich verankert. Innerhalb der neuen EU-Länder verfügt Bulgarien sogar über das restriktivste Gesetz zum Schutz der Tiere. So sind dort z. B. die Wildtierhaltung im Zirkus sowie Hundekämpfe verboten. Ein Kernelement des neuen Gesetzes verbietet das jahrelang gängige Töten von Straßenhunden. Durch die Verankerung der Stray Animal Care-Methode (SAC) – Einfangen, Kastrieren und Wiederaussetzen - soll die Straßenhunde-Population auf humane Weise kontrolliert werden, so Dr. Marlene Wartenberg von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die das Gesetz maßgeblich vorangetrieben hat. Als nächster Schritt steht die Aufnahme der Strafbarkeit von Tierquälerei in das bulgarische Strafgesetz an. “Wir freuen uns über diesen tierschützerischen Erfolg von Vier Pfoten.”, betont Andrea Thümmel, Pressesprecherin von TASSO, Europas größtem Haustierzentralregister. “Wir unterstützen in Rumänien ebenfalls ein Projekt für Straßenhunde; das Konzept dort ist das gleiche wie in Bulgarien. Nur wenn die Regierung und Behörden des jeweiligen Landes in die Tierschutzprojekte vor Ort eingebunden werden, ist eine dauerhafte, positive Lösung für die Straßenhunde überhaupt möglich.”
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Was geht denn da ab??
“Uganda weist diebische Affen aus
Gefräßige Affen werden für Bauern in Uganda immer mehr zur Plage. Um die Fälle von Erntediebstahl zu verringern, will das Land die Tiere loswerden. Statt die unerwünschten Affen zu töten, sollen sie ausgewiesen werden – nach Russland.
“Meerkatzen und Paviane sind zu Schädlingen geworden, weil ihre Zahl in manchen Gebieten zu stark gewachsen ist” sagte Sam Mwandha, Direktor der staatlichen Naturschutzorganisation UWA. In den kommenden drei Monaten sollen zunächst 300 Affen gen Russland verfrachtet werden.
Tierfänger versuchen in den Vororten von Kampala, die Affen mit Bananen und anderen Leckereien in ihre Fallen zu locken. Laut einem ugandischen Tierschutzexperten kann eine Meerkatze auf dem europäischen Markt bis zu 6000 $ (4000 Euro) erzielen.
Die Zeitung “New Vision” befürchtet, dass die exportierten Affen für medizinische Forschung missbraucht werden könnten. Es gebe eine hohe Nachfrage nach Primaten für Tests neuer Impfstoffe.”
Klar, um hässliche und doppelte Weihnachtsgeschenke wieder loszuwerden, bietet sich Ebay wirklich an. Da es dort auch viele Richtlinien und einen Verhaltenskodex gibt, muss man sich auch um nichts Sorgen machen. Aber was macht man, wenn man plötzlich ein Katzenfell oder gar ein lebende Katze mit einer Artikelnummer versehen auf dem Bildschirm findet??
Vor zwei Tagen haben wir über das neue Auktionshaus berichtet, in dem mit Vorkaufsrechten für Tiere gehandelt wird. Als sei das nicht schon krank genug, darf man in diesem Zusammenhang auch den Giganten Ebay nicht vergessen…
Gibts nicht? Doch doch.. Bereits im Juni 2007 hatten wir über die perversen Auktionen auf Ebay – China berichtet, in denen man nun auch lebende Hunde und Katzen zu Verzehr oder zur Fellgewinnung ersteigern kann.. Hier!
Vom Alexdogblog habe ich den netten HInweis bekommen, dass Ebay neben den lebenden Tieren sogar Menschen in den Auktionen zulässt. Davon berichtet auch die Zeitung RP Online in ihrem Artikel über die Versteigerung von Südostasienerinnen für 4400 Euro.
Aber auch bei Ebay-Deutschland lassen sich einige Katzenfelle als “Wundermittel bei Rheuma” wiederfinden. Pro-felis berichtet darüber und über den anscheinend aussichtlosen Kampf mit dem Ebay-Giganten, der munter weitere Felle aus teilweise 12 (!!) Katzen zulässt.
Bei Ebay würde es solche Vorfälle nicht geben – DENKT man. Aber zu erst zu diesem Vorfall..:
“Im Internet gibt es jetzt ein neues Akutionshaus, dass sich auf das Versteigern von lebenden Tieren spezialisiert. Zwar wird nach Angaben der Betreuer “nur” das Vorkaufsrecht auf ein Tier ersteigert und der Anbieter kann deshalb jederzeit von der Auktion zurück treten, dennoch ist so etwas der pefekte Deckmantel für Massenzüchter und
Vermehrer, um ihre Welpen schnell und unerkannt an den Mann zu bringen.
Es wird sogar ausdrücklich auf der Internetseite damit geworben, dass Züchter über dieses Portal, schnell und ohne großen Aufwand ihren kompletten Wurf an Interessenten versteigern können.
Auch wenn die Seite noch im Aufbau ist, fürchte ich wird sie schnell großen Zuspruch finden, da sie der aktuellen “Geiz ist geil” Mentalität in die Hände spielt und all jene unterstützt, die schnell und unkompliziert an ein Tier kommen möchten, ohne sich den Fragen von Tierheim und seriösem Züchter auszusetzen.”
Wer sich die Page ansehen möchte:
http://www.321gebot.de/