Kommentare (0)Wer als gewerblicher Tierhalter tätig ist, der benötigt einen speziellen Schutz in der Pferdehaftpflichtversicherung. Die private Pferdehaftpflicht schützt den Tierhalter dann, wenn er ohne eine Gewinnerzielungsabsicht das Pferd hält. Dies bedeutet: die private Pferdehaftpflicht gilt solange, wie die Einnahmen durch Reitbeteiligungen oder gelegentlichen Reitunterricht geringer sind, als die Kosten die das Pferd verursacht.
Wer sein Pferd hingegen dauerhaft im Schulbetrieb einsetzt oder selbst regelmäßig Unterricht darauf erteilt, der ist ein gewerblicher Tierhalter und muss sich dementsprechend absichern.
Die Pferdeversicherung heißt dann Schul- und Verleihpferdehaftpflicht und sichert den gewerblichen Tierhalter bei Schadensansprüchen von Dritten. Sollte beispielsweise ein Reitschüler vom Pferd fallen, so können Regressansprüche von Krankenkassen an den Pferdehalter gestellt werden. Dies übernimmt dann die Schulpferdehaftpflicht, sofern die Ansprüche gerechtfertigt sind.
Sollte ein unberechtigter Anspruch an den Pferdehalter gestellt werden, so wehrt die Versicherung diesen Anspruch ab und der Pferdehalter muss nichts bezahlen.
Die passende Ergänzung für die Schulpferdehaftpflicht ist die Reitlehrerhaftpflicht, welche die Schäden erstattet, die der Reitlehrer verursacht. Hier zählt z. B. ein falschen Kommando oder auch die falsche Wahl des Pferdes.
Viele Pferdehalter und Reitbeteiligungen sind sich sicher: “ich brauche keinen Rechtsanwalt. Bei mir im Stall sind alle super lieb, meinen Tierarzt kenne ich schon 10 Jahre und auch sonst bin ich kein Typ der Streit sucht!”
Das mag die beste Basis für harmonische Pferdehaltung sein, aber ein wirklicher Schutz ist das nicht. Auch wenn man als Pferdehalter oder als Reitbeteiligung kein “Streihahn” ist, so kann man nie sicher sein, ob man doch mal einen Rechtsanwalt benötigt.
Im wahren Leben kann das wie folgt aussehen: das Pferd muss zu einer Not-OP in die Klinik. Der Arzt verursacht einen schweren Behandlungsfehler, weswegen das Pferd einen bleibenden Schaden erleidet. Die Kosten der Folgebehandlungen, vielleicht auch die Unbrauchbarkeit für den Reitsport sind einige der Folgen, die der Pferdehalter finanziell ausgeglichen haben möchte. Nur wie sollte das ohne einen Anwalt funktionieren?
Des Weiteren kann es sein, dass Pferdehalter und Pferd bei einem Ausritt von einem Auto angefahren werden. Der Reiter zieht sich schwere Verletzungen zu, das Pferd muss erlöst werden. Auch hier benötigt man die Unterstützung eines Anwaltes, um die eigenen Interessen durchsetzen zu können.
Pferdehalter sollten an den drei Euro im Monat wirklich nicht sparen und sich mit der Pferdehalter Rechtsschutzversicherung absichern. Der große Vorteil: die Reitbeteiligung ist in der Rechtsschutzversicherung auch mitversichert.
Wer hier spart, spart am falschen Ende.
Man muss nicht zwangsweise etwas Unrechtes getan haben, um Post vom Anwalt zu bekommen. Es reicht, dass ein anderer Mensch der Meinung ist, einen Rechtsstreit beginnen zu wollen. Um dann entsprechend reagieren zu können, muss ein Anwalt auf eigene Kosten eingeschaltet werden - dies kann sehr kostenintensiv werden.
Auch dann, wenn man selbst seine rechtlichen Interessen mit einem Anwalt durchsetzen möchte, muss man den Anwalt selbst bezahlen - oder zumindest das Honorar vorstrecken.
Damit Pferdehalter vor diesen unerwartet hohen Anwaltskosten geschützt sind, hat pferd-versichert.de und der namenhafte Roland Rechtsschutz einen neuen Tarif entwickelt - die Pferdehalter Rechtsschutzversicherung.
Für nur 36,00 Euro im Jahr sind die Pferdehalter dann gegen Anwalts- und Gerichtskosten abgesichert, welche aus Rechtsstreitigkeiten rund um die Pferdehaltung resultieren. Pferdehaltung kostet eh viel Geld, aber an dieser Pferdeversicherung sollte nicht gespart werden. Zu hoch können die anfallenden Anwaltskosten werden.
Die Pferdehalter Rechtsschutzversicherung schützt den Pferdehalter bei folgenden Streitigkeiten:
Schadensersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Pferd und Reiter reiten am Straßenrand entlang. Ein Autofahrer berholt mit zu hoher Geschwindigkeit und hält keinen Sicherheitsabstand. Das Pferd erschreckt sich und der Reiter stürzt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers hat Ansprüche auf Schmerzensgeld abgelehnt. Der Reiter kann durch den Schadensersatz-Rechtsschutz seine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Straf-Rechtsschutz
Beispiel: Der Reiter verliert bei einem Ausritt die Kontrolle über das galoppierende Pferd. Das Pferd verletzt einen Fußgänger, der sich in Sicherheit bringen wollte, mit den Hufen. Der entstandene Personenschaden wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht verhandelt werden.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Beispiel: Das Glück über das neu erworbene Pferd hält nicht lange an, als der Pferdebesitzer gravierende Mängel am Gesundheitszustand des Pferdes feststellt. Der neue Besitzer möchte das Pferd zurückgeben, aber der Verkäufer sperrt sich. Der Pferdebesitzer erhebt deshalb Klage.Die Verfahrenskosten werden hierbei von der Rechtsschutzversicherung
übernommen, bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beispiel: Der Pferdehalter wird bei seinem Ausritt von der Polizei angehalten und auf sein fehlendes Reitkennzeichen angesprochen. Die Polizei erhebt ein Bußgeld von 50,00 Euro. Hiergegen möchte der Pferdehalter vorgehen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Beispiel: Der Reiter stürzt bei einem Ausritt und wird mit einem Bruch des Hüftgelenks in das Krankenhaus gebracht. Nach der Operation und Reha bleiben Langzeitschäden erhalten. Die Ansprüche zur Berufsunfähigkeitsrente stellt der Pferdehalter gerichtlich gegenüber der BfA.
Verwaltungs-Rechtschutz
Hierbei geht es beispielsweise um Rechtsstreitigkeiten mit dem Forstamt, die den Reiter bei einem Ausritt angehalten haben weil der Reiter nicht auf einem ausgewiesenen Reitweg geritten ist.
Diese Kosten können schnell und ohne Selbstbeteiligung mit der Pferdehalter Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.
Ein Pferd ist immer wertvoll - emotional und finanziell. Keiner sollte sich anmaßen, ein Urteil darüber abzugeben, wie wertvoll oder wenig wertvoll andere Pferde sind.
Es ist nicht immer der Kaufpreis, der über den Wert eines Tieres entscheidet. Einige Therapiepferde mögen reine Weideunfälle sein und haben noch nie auf einem Turnier Erfolge errungen - aber sie bringen Kinder dazu, Vertrauen zu erlernen und die Bewegungen zu koordinieren.
Ein junges Mädchen, das ein kleines Pony ihr Eigen nennt, wird die mögliche Zuchtlinie in keiner Weise interessieren, sie wird das Pferd lieben wenn es ihr schöne Ausritte und kuschlige Momente schenkt.
In den Fällen, in denen das Pferd jedoch einen hohen finanziellen Wert besitzt, in denen sollte dieser auch mit der passenden Tierlebensversicherung abgesichert werden. Reiter, die mit ihren Pferden auf den Turnieren um die ersten Plätze reiten, die auf ihrem Weg zum Erfolg die hohen Klassen sehen, die benötigen entsprechende Pferde, deren Veranlagung für den Sport besonders gut ausgeprägt ist.
Diese gut ausgebildeten und veranlagten Pferde können bereits in jungen Jahren schon 10.000 Euro in der Anschaffung kosten. Nicht immer stehen Sponsoren oder reiche Eltern hinter den Reitern, sodass die Anschaffung des Pferdes hart erarbeitet werden musste.
Leider kommt im Leben nicht alles wie geplant und der Käufer des Pferdes muss sich bewusst sein, dass das Pferd unerwartet versterben kann oder durch eine Verletzung / Krankheit für den Einsatz im Sport oder in der Zucht unbrauchbar wird.
In diesem Fall hat der Reiter nicht nur das geliebte Pferd verloren, sondern auch die finanziellen Mittel, um sich ein neues Pferd zu kaufen und sein Ziel zu verfolgen. In diesem Fall hat der Glück, der vorher eine Pferdelebensversicherung für das Pferd abgeschlossen hat, die im Fall des Todes oder der dauernden Unbrauchbarkeit die Versicherungssumme an den Pferdehalter auszahlt.
Von der vereinbarten Versicherungssumme kann der Pferdehalter ein neues Pferd anschaffen und muss das evevntuell noch lebende, aber für den Sport unbrauchbare Pferd, nicht aus Kostengründen verkaufen.
An der Tierlebensversicherung zu sparen lohnt sich nur dann, wenn man immer die nötigen finanziellen Mittel für einen Neukauf besitzt und wenn man bereit ist, sie für den Neukauf zu investieren.
Wer ein Pferd besitzt, für den ist eine Pferdehaftpflicht unerlässlich. In einer guten Pferdehaftpflichtversicherung sollten natürlich auch fremde Reiter und Reitbeteiligungen versichert sein. Selbst wenn die Reitbeteiligung ein Entgelt für die Nutzung des Pferdes entrichtet, so versagt eine gute Pferdehaftpflichtversicherung nicht den Versicherungsschutz.
Möchte der Pferdehalter sein Pferd jedoch im Schulbetrieb einsetzen, es einem Reitverein zu Verfügung stellen oder aber das Pferd gegen Entgelt für Ausritte verleihen, so braucht das Pferd eine Schulpferdehaftpflicht. Die Schulpferdehaftpflicht gestattet dem Besitzer den Verleih des Pferdes mit einer Gewinnerzielung. Es darf letztlich den Unterhalt des Pferdes und auch beliebige Gewinne erzielen.
Die Schulpferdehaftpflicht schützt vor den Ansprüchen, die eine Person gegen den Pferdehalter erhebt, weil das Schulpferd einen Menschen oder einen Gegenstand beschädigt hat. Das klassische Beispiel hierfür ist das Scheuen des Pferdes während des Unterrichtes, sodass der Reitschüler herunter fällt. Der Krankenwagen kommt zum Stall und der Reitschüler muss ins Krankenhaus transportiert werden, dort wird er stationär behandelt. Schlimmsten Falls behält das Kind dauerhafte Schäden, sodass der Besitzer des Pferdes zu einer lebenslangen Rentenzahlung verpflichtet ist.
Gegen diese Anprüche schützt die Schulpferdehaftpflichtversicherung.
Die Pferdehalter, die ihr Pferd ohne Reitbeteiligung halten können und sich dennoch ausreichend um ihr Pferd kümmern können, sind in der heutigen Zeit nicht oft zu finden. Dass ein Pferdehalter eine Reitbeteiligung auf das eigene Pferd setzt, kann Kostengründe und auch Zeitgründe haben.
Wenn der Pferdehalter immer mehr arbeiten muss, um sich den Luxus des eigenen Pferdes leisten zu können, so wird das Pferd meistens nicht oft genug bewegt. Hier kann eine Reitbeteiligung helfen.
Auch der Kostenfaktor ist nicht unerheblich, denn eine Reitbeteiligung beteiligt sich an den Kosten für den Unterlaht des Pferdes. Diese bestehen aus Boxenmiete, Futterkosten, Schmiedkosten, Pferdeversicherungen und den Krankheitskosten beim Tierarzt.
Dafür darf die Reitbeteiligung das Pferd regelmäßig reiten. Der genaue Umfang der Rechte und Pflichten der Reitbeteiligung sind im Reitbeteiligungsvertrag geklärt. Hier gibt es ein Muster für den Reitbeteiligungsvertrag.
Damit das Vertragsverhältnis zwischen Reitbeteiligung und Pferdehalter auch auf sicheren Füßen steht, muss die Pferdehaftpflichtversicherung vom Besitzer den passenden Versicherungsschutz bieten. Es gibt spezielle Tarife der Pferdehaftpflicht für Pferdehalter, bei denen auf die Ansprüche des Pferdehalters besonders Rücksicht genommen wird.
Hier sind die Schäden an Reitbeteiligungen versichert, also der sogenannte Eigenschaden an der Reitbeteiligung, aber auch die Schäden, die durch die Reitbeteiligung verursacht werden. Wenn diese beispielsweise am Wochenende beim Ausritt im Wald eine Person geschädigt hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Aspekt, dass die gelegentliche Tätigkeit des Pferdehalters als Reitlehrer mitversichert ist. Warum? Wenn der Pferdehalter eine mögliche Reitbeteiligung zum Probereiten einlädt und ihr im Viereck Kommandos erteilt, so ist er in dem Moment haftungstechnisch ein Reitlehrer! Wenn die mögliche Reitbeteiligung stürzt, weil der Pferdehalter das Galoppieren vorgeschlagen hat, so haftet der Pferdehalter unter Umständen für den Sturz. Also auch hier ganz wichtig, dass die Pferdehaftpflicht die Reitlehrertätigkeit absichert!
Wer einen Hund besitzt, der sollte auch eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen.
Die Notwendigkeit der Hundehaftpflicht ist hier erklärt:
- Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter
- Hundehaftpflichtversicherung - Jeder Hund kann mal zuschappen
- TASSO empfiehlt: jeder Hund sollte versichert sein
Nun sind jedoch nicht alle Tarife und Beiträge der Hundehaftpflichtversicherung identisch und dem Halter wird geraten, die Versicherung genau den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Der Preis sollte an zweiter Stelle stehen, denn vorab muss sich ein Bild verschafft werden, welche Versicherungsleistungen unbedingt enthalten sein sollten.
Wie nötig oder wichtig sind folgendende Leistungen der Hundehaftpflicht?
- Führen ohne Leine ist mitversichert!
- Hüten durch dritte Personen ist mitversichert!
- voller Versicherungsschutz auch in der Hundeschule!
- Teilnahme an privaten Veranstaltungen, wie z.B. einer Hundeschau ist mitversichert!
- Teilnahme an Agility-Kursen ist mitversichert!
- Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion)!
- Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr weltweit mitversichert!
- Welpen der versicherten Hündin sind bis zum Alter von 6 Monaten mitversichert!
- Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie dem dazugehörigen Training ist mitversichert!
- ungewollter Deckakt ist mitversichert!
- Mietsachschäden an Gebäuden bis zur Versicherungssumme!
Nicht jeder Hundehalter benötigt den Versicherungsschutz in der Hundeschule oder Schutz bei der Teilnahme an Schlittenrennen. Da die Versicherung aber schon ab 47,35 Euro im Jahr “zu haben” ist, können ruhig auch ein paar Zusatzleistungen bestehen, die unter Umständen nicht von Nöten sind.
Dass die Hundehaftpflicht aber keinen Leinenzwang vorschreibt, ist extrem wichtig. Ansonsten wäre jeder Schaden nicht versichert, der durch einen nicht angeleinten Hund verursacht wird.
Pferdeversicherungen sind immer eine komplizierte Angelegenheit. Wer ein Pferd besitzt, der haftet schon aus dem Besitz heraus für die Schäden, die das Pferd einem Dritten zufügt.
Daher benötigt der Pferdebesitzer eine Pferdehaftpflichtversicherung.
Die Pferdehaftpflicht sollte vorallem leistungsstark sein. Wer verschiedene Pferdeversicherungen vergleicht, der achtet manchmal nur auf den Preis - ein korrektes Preis-Leistungsverhältnis sollte aber die Basis sein.
Wenn das Pferd in einem gemieteten Pferdestall steht, dann sind die Schäden an gemieteten Pferdeboxen, Weiden, Koppeln und Pferdeanhängern ein wichtiger Bestandteil der Pferdehaftpflichtversicherung.
Auch die Schäden durch und an jeglichen Fremdreitern und Reitbeteiligungen sollten in der Pferdeversicherung abgesichert sein. Wenn die Reitbeteiligung vom Pferd stürzt, so entstehen ungeahnt hohe Kosten. Diese beginnen bereits beim Abtransport durch den Rettungsdienst und ziehen im schlimmsten Fall lebenslange Rentenforderungen mitsich, wenn die Reitbeteiligung nach dem Sturz nicht mehr in der Lage ist, einen Beruf auszuüben.
Um den Pferdehaltern gegen die finanziellen Folgen eines Sturzes zu schützen, so muss dieser sich mit einer Reiterunfallversicherung absichern, die vor allem eine lebenslange Unfallrente beinhaltet. Nur die lebenslange Unfallrente aus der Unfallversicherung ermöglicht jungen Reitern ein etwas befreiteres Leben, wenn sie nach einem Sturz mehr als 50% invalide sind.
Jeder Hundebesitzer ist sich sicher - sein Hund ist der liebste und würde keinem Menschen einen Schaden zufügen. Vorallem die Halter von kleinen Hunderassen neigen dazu, die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung in Frage zu stellen.
Aber eine Hundehaftpflicht ist eben nicht ausschließlich dafür da, um finanzielle Ansprüche wegen Bisswunden zu begleichen - ganz im Gegenteil. Viele Kleinschäden summieren sich ebenso.
Was ist, wenn der Hund bei Freunden mit seiner wackelnden Rute vor Freude die Weinflasche umwirft? Was, wenn der geliebte Hund in Nachbars Garten den teuren Rhododendron ausgräbt oder anknabbert?
Was, wenn der Hund plötzlich keine Lust aufs Alleinsein hat und die Haustür der Mietswohnung zerkratzt? Oder aber die Schuhe der Freundin zerbeißt, während Hundehalter und Freundin einen Videoabend machen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es schon ab 47,35 Euro im Jahr und sie steht damit in keiner Relation zu den allgemeinen Haltungskosten, die ein Hund mit sich bringt. Verantwortungsbewusst verhält sich nur der Hundehalter, der die Personen- und Sachschäden gut versichert.
Eine gute Hundehaftpflicht sollte auch einen umfangreichen Leistungskatalog besitzen. Schäden an gemieteten Wohnungen, das Führen ohne Leine und das Hüten des Hundes durch dritte Personen sollte in jedem Fall abgesichert sein.
Da z. B. bei einem Verkehrsunfall zum Teil sehr hohe Personenschäden entstehen können, die mit lebenslangen Rentenzahlungen an die Verletzten zu begleichen sind, sollten hohe Deckungssummen gewählt werden. Um die Operationskosten des Hundes nach einem Verkehrsunfall abzusichern, kann die Hundehaftpflicht mit einer Hunde Operationskostenversicherung kombiniert werden.
Immer wieder wird unter Reitern diskutiert, ob das Tragen einer Kappe für den Versicherungsschutz der Unfallversicherung relevant sei.
Diese Frage kann man nicht eindeutig und allgemeingültig beantworten, da jede Versicherung diesen Passus individuell klären kann.
Im Sinne des Reiters sollte natürlich eine Kappe getragen werden. Jedes noch so brave Pferd kann sich erschrecken oder bei Schmerz unkontrollierbar werden. Stürzt der Reiter, so ist die Kappe ein lebenswichtiger Schutz.
Die Versicherungsunternehmen müssen das Tragen einer Kappe in den Versicherungsbedingungen definieren. Es ist ein Irrglaube, dass in den Versicherungsbedingungen stehen muss, was versichert ist. Grundsätzlich sind die versicherten Gefahren natürlich aufgelistet, aber deklariert werden dann Ausschlüsse.
Ist in den Versicherungsbedingungen das Tragen einer Reitkappe nicht als Voraussetzung für den Versicherungsschutz erwähnt, so ist dies auch keine Pflicht.
Einige Versicherer, so zum Beispiel die Gothaer, versuchen mit ihren Kunden einen Kompromiss zuschließen. So wird in den Versicherungsbedingungen des neuen Spezialtarifes festgesetzt, dass die Gothaer die Leistungen verdoppelt, wenn der Reiter beim Unfall eine Reitkappe getragen hat. Ohne Kappe erhält er natürlich trotzdem die kompletten Leistungen. Wer im Fall der Fälle aber 2.000 Euro monatliche Rente statt der 1.000 Euro monatlicher Rente erhalten will, der muss einfach nur die Kappe tragen.
Also wie immer: mit dem Versicherungsberater in Ruhe über die Details sprechen.
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